04.09.2023

Aufarbeitung Missbrauchsfall im Bistum Basel

Abwarten ist nicht genug: Zusätzlich zur Untersuchung der kirchenrechtlichen Fehler braucht es eine Aufarbeitung der administrativen Fehler.

Bischof Felix hat kommuniziert, dass er die Absicht hatte, eine «externe Untersuchung durchzuführen, um kirchenrechtliche Fehler eindeutig zu identifizieren und sicherzustellen, dass sich diese in Zukunft nicht wiederholen». Der aktuell eingeschlagen Weg des Bistums Basel, indem sie die Untersuchung des Dikasteriums für die Glaubenslehre abwarten, ist ein wichtiger Schritt, den wir begrüssen.

Die Allianz Gleichwürdig Katholisch fordert, dass im Missbrauchsfall von Denise N. (Pseudonym) zusätzlich eine unabhängige externe Untersuchung konsequent durchgeführt wird, die die administrativen Fehler aufarbeitet. Die Beschränkung auf das Kirchenrecht wird den Betroffenen nicht gerecht und wird allein auch keine Verbesserung in den Abläufen des Ordinariats bringen, um zukünftig solche Fehler zu vermeiden.

In Zukunft braucht es für Missbrauchsfälle im kirchlichen Umfeld eine ständige unabhängige Stelle im Auftrag von beiden Seiten des dualen Systems. Missbrauchsfälle können nicht im gleichen System bearbeitet, entschieden und aufgearbeitet werden, in dem sie passiert sind.

One thought on “Aufarbeitung Missbrauchsfall im Bistum Basel

  1. Die so genannte „administrative Untersuchung“ gehört zum Instrumentarium des Arbeitgeber, die es ihm bei Bedarf erlaubt, fehlerhafte administrative Abläufe zu untersuchen. Sie ist Bestandteil der Führungsverantwortung, die Vorgesetzte zu tragen haben. Geht es um einen Mitarbeiter der diözesanen Leitungsebene ist das Anstellungsverhältnis ausschliesslich kirchenrechtlich geregelt. Für den Fall, dass das Kirchenrecht lückenhaft sein sollte, kann übriges (ev. staatliches) Personalrecht herangezogen werden. Diesfalls wird dieses Recht zu kanonischem Recht.

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